Viele Online-Shops nutzen derzeit noch nicht die Möglichkeit, Waren über die Ländergrenzen hinweg anzubieten. Insbesondere für Anbieter von Produkten im niedrigen Preissegment sind die Versandkosten eine Herausforderung. Doch auch hier lohnt sich der Absatz, wenn das Produkt im Zielland nicht ohne weiteres zu erwerben ist. Viele Kunden sind dann bereit auch mehr für den Versand zu zahlen. Intelligente Distributionslösungen bergen hier oftmals auch noch Potentiale. Dabei ist es immer wichtig, die rechtlichen Regelungen pro Zielland im Auge zu behalten.

Uneinheitliche rechtliche Situation in Europa und weltweit

Eine Herausforderung für den internationalen E-Commerce ist das Fehlen einheitlicher rechtlicher Grundlagen in der EU als auch weltweit. Zwar wurden für die Mitgliedsstaaten der EU Minimalstandards formuliert, doch in vielen Punkten unterscheiden sich die rechtlichen Bestimmungen pro Land weiterhin. Dies bringt einen erhöhten Koordinationsaufwand mit sich.

Grundsätzlich gilt: der Händler kann durch entsprechende Vorgabe eine Rechtswahl treffen und das Recht beispielsweise seines eigenen Landes als gültiges Recht für den Kaufvertrag definieren. Aber: gilt am Wohnsitz des Kunden ein für den Kunden günstigeres Verbraucherrecht, dann darf ihm dieses nicht verwehrt werden und der Käufer kann sich das für ihn günstigere Recht aussuchen.

Auskunft über die jeweiligen Rechtgrundlagen bieten Beratungsstellen. In jedem Mitgliedsstaat der EU wurden E-Commerce-Verbindungsstellen eingerichtet, die sowohl ausländische Händler über das Zielland informieren als auch exportwillige Unternehmen des eigenen Staates beraten.

Widerruf ist nicht gleich Widerruf

Ein gutes Beispiel für unterschiedliche rechtliche Ausprägungen ist das Widerrufsrecht. In Dänemark, Deutschland, Finnland, Portugal und Schweden beträgt das Widerruffrist 14 Tage, in Griechenland sind es zehn Werktage, in Polen zehn Kalendertage. In den Beneluxstaaten, in Frankreich, Großbritannien oder Spanien sind es nur sieben Tage. In Österreich ebenfalls, aber dort wird der Samstag nicht mitgezählt. Und in den meisten Ländern müssen die direkten Kosten der Warenrücksendung vom Verbraucher getragen werden – anders als in Deutschland.

Steuern zahlen, aber wo?

Grundsätzlich müssen Online-Händler die Umsatzsteuer im Empfängerland abführen. Das der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU vereinfacht werden soll, haben sich die Mitgliedsstaaten auf sogenannte Lieferschwellen geeinigt. Kleinunternehmen dürfen demnach die Umsatzsteuer des eigenen Landes berechnen, wenn der Lieferwert einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Auch hier unterscheiden sich die Grenzen je nach Zielland. Für Frankreich, Deutschland und Großbritannien liegt die Lieferschwelle pro Jahr derzeit bei 100.000 Euro netto. In Italien sind es zum Beispiel 27.000 Euro. Wenn die Lieferschwelle überschritten wird, müssen die Waren im Empfängerland versteuert werden.

Optimale Verpackung und Versandbedingungen

Je nach Größe und Gewicht ergeben sich unterschiedliche Preise für den Versand. Dabei sollten die Gewichtsbeschränkungen pro Land berücksichtigt werden. Abhängig von der Häufigkeit und Konstanz der Bestellungen sind Analysen bezüglich der richtigen Versendevariante sinnvoll. Über eine durchdachte Zusammenstellung der Waren können Preisvorteile errungen werden, die entweder dem Kunden weitergegeben werden oder zur Abdeckung eines Teils der anfallenden Kosten bei Warenrücksendungen beitragen können.

Bei Bestellungen von circa 100 Stück pro Tag können abhängig vom Gewicht beispielsweise Versandalternativen über Paletten und nicht über den Einzelversand sinnvoll sein. Ersparnisse von 20 – 30 Prozent sind so realisierbar. Ein Vergleich lohnt sich.

Blick in die Praxis

Die SportsPartners GmbH & Co. KG mit Sitz in München vertreibt aktuell die Produkte MusucBag (www.musucbag.com) und Gyroboard (www.gyroboard.eu) exklusiv in Europa. Der MusucBag ist ein Schlafsack mit Armen und Beinen. Das neue Schlaf-System mit der Funktionalität eines traditionellen Schlafsacks ermöglicht zusätzliche Mobilität, da Arme und Beine freie Bewegungen erlauben. Man bewegt sich also mit dem Schlafsack und nicht nur in ihm.

Um insbesondere im Fulfillment verschiedene Belange der Lieferung zu optimieren, entschied sich SportsPartners zu einer Abwicklung über die Swiss Post Solutions.

Zielsetzung war es insbesondere den Versandpreis in einige Länder Europas zu senken und die Anzahl der Auslieferungsländer zu erweitern. Über die Optimierung des Versandprozesses konnte das erste Ziel schnell umgesetzt und die Versandpreise gesenkt werden. Auch die Auslieferung in 50 Ländern wird nun gewährleistet. Darunter Zielländer wie die Färöer Inseln und Grönland. Insbesondere in England kommt der Schlafsack 2.0 gut an.

Trotz gesunkener Versandkosten konnte ein Liefertracking und damit ein Tracking der Postzustellung international mit Weitergabe der Informationen an SportsPartners eingerichtet werden. Zudem werden Lieferungen über die nationalen Poststellen versandt und somit Vorteile für den Kunden wie Mehrfachlieferung bei Nichtantreffen und Aufbewahrung zur Abholung in der Poststelle ermöglicht.

Swiss Post Solutions übernimmt dabei den gesamten Prozess. Vom Wareneingang über die Lagerung und Kommissionierung bis zum Versand inklusive Retourenmanagement.